Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Kreuzer Metallbau (Einzelunternehmen)
1. Geltung
1.1 Diese AGB gelten für das gegenständliche Rechtsgeschäft mit Verbraucher:innen und Unternehmer:innen (im Folgenden „Kund:innen“) sowie – bei Unternehmer:innen – für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn darauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist bei Unternehmer:innen die bei Vertragsabschluss aktuelle, bereitgestellte Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen gelten nur bei unserer ausdrücklichen – gegenüber Unternehmer:innen schriftlichen – Zustimmung. Ein bloßes Schweigen bedeutet keine Zustimmung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich; Zusagen, Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden – gegenüber Unternehmer:innen – erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.2 Informationen in externen Medien (Kataloge etc.), die nicht von uns stammen, sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich; bei Beauftragung werden die Kosten entsprechend angerechnet.
Verbraucher:innen werden vorab auf die Kostenpflicht hingewiesen.
3. Preise
3.1 Preisangaben sind keine Pauschalpreise; zusätzliche, vom/ von der Kund:in angeordnete Leistungen sind angemessen zu vergüten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt; bei Unternehmer:innen zuzüglich Verpackung, Transport, Zoll und Versicherung (Rücknahme von Verpackung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung).
3.2 Wir sind berechtigt (auf Antrag der Kundschaft verpflichtet), Entgelte anzupassen, wenn sich Lohn- oder Materialkosten seit Vertragsabschluss um mind. 7 % ändern; Anpassung im Ausmaß der tatsächlichen Kostenänderung. Bei Dauerschuldverhältnissen Wertsicherung nach VPI (Ausgangsmonat = Vertragsmonat). Abweichungen gegenüber Verbraucher:innen nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, sofern die Leistung binnen zwei Monaten zu
erbringen ist.
3.3 Abrechnungsmodalitäten nach Länge/Fläche/Gewicht erfolgen nach handelsüblichen Regeln (größte Länge; umschreibendes Rechteck; Wägung/Handelsgewicht).
4. Beigestellte Ware
Beigestellte Geräte/Materialien können mit 10 % Zuschlag (vom Wert der Beistellung) verrechnet werden; für Beistellungen übernehmen wir keine Gewähr. Qualität und Betriebsbereitschaft liegen in der Verantwortung der Kundschaft.
5. Zahlung
5.1 Fälligkeit: 1/3 bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Leistungsbeginn, Rest bei Fertigstellung.
Skonto nur bei ausdrücklicher – gegenüber Unternehmer:innen schriftlicher – Vereinbarung.
Widmungen auf Überweisungen sind nicht bindend.
5.2 Verzugszinsen: Unternehmer:innen 9,2 %-Punkte über Basiszinssatz (§ 456 UGB),
Verbraucher:innen 4 %. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten (bei Verbraucher:innen nur, wenn einzelvertraglich ausverhandelt). Mahnspesen pro Mahnung € 10, soweit angemessen.
5.3 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen/ rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich;
bei Verbraucher:innen zusätzlich, wenn Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang steht oder bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
6. Bonitätsprüfung
Die Kundschaft stimmt zu, dass Daten zum Gläubigerschutz an befugte Verbände (AKV, ÖVC, ISA, KSV 1870) übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten
Leistungsausführung beginnt frühestens, wenn alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen (u. a. Leitungs- und Grenzverläufe, statische Angaben).
Bewilligungen/ Meldungen Dritter/Behörden sind von der Kundschaft zu veranlassen.
Energie/Wasser für Montage sind beizustellen; verschließbare Räume für Personal/Material sind bereitzustellen. Abtretungen von Rechten bedürfen unserer Zustimmung.
8. Leistungsausführung
Nachträgliche Änderungen werden berücksichtigt, wenn sie technisch erforderlich sind;
sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen gelten als genehmigt. Änderungs-/Ergänzungswünsche oder beschleunigte Ausführung können Fristen verlängern und Mehrkosten verursachen; Teilleistungen sind zulässig und abrechenbar.
9. Leistungsfristen und Termine
Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen unserer Zulieferer oder vergleichbaren Ereignissen. Vom/von der Kund:in verursachte Verzögerungen verlängern Fristen; Lagerkosten für Material/Geräte: 5 % des Rechnungsbetrags je begonnenem Monat. Verbindlichkeit von Terminen gegenüber Unternehmer:innen nur bei schriftlicher Zusage; Rücktritt nach angemessener schriftlicher Nachfrist möglich.
10. Leistungsumfang – Hinweise
Bei Montage/Instandsetzung können Schäden an Bestandsbauteilen auftreten, die auf nicht erkennbare Gegebenheiten/Materialfehler zurückgehen; dafür haften wir nur bei schuldhafter Verursachung. Farbnuancen bei eloxierten/beschichteten Materialien sind möglich;
Schutzanstriche haben begrenzte Haltbarkeit.
11. Behelfsmäßige Instandsetzung
Nur eingeschränkte, den Umständen entsprechende Haltbarkeit; eine fachgerechte Endinstandsetzung ist umgehend zu veranlassen.
12. Gefahrtragung
Bei Verbrauchern gilt § 7b KSchG. Bei Unternehmer:innen geht die Gefahr über, sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt, angeliefert oder an den Transporteur übergeben wird;
Transportversicherung auf Wunsch und Kosten der Kundschaft.
13. Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug > 3 Wochen und erfolgloser Nachfrist dürfen wir Materialien anderweitig verwenden bzw. einlagern (Lagergebühr 5 %/Monat). Darüber hinaus können wir erbrachte Leistungen abrechnen und nach Nachfrist zurücktreten; pauschalierter Schadenersatz gegenüber Unternehmer:innen: 20 % des Auftragswertes zzgl. USt (höherer Nachweis möglich).
14. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum; Weiterveräußerung nur mit vorheriger Zustimmung und Vorausabtretung der Kaufpreisforderung an uns. Bei Zahlungsverzug sind wir nach Nachfrist zur Herausgabeaufforderung berechtigt; notwendige Rechtsverfolgungskosten trägt die Kundschaft. Eine Verwertung der Vorbehaltsware gegenüber Unternehmer:innen ist zulässig.
15. Schutzrechte Dritter
Bei von Kund:innen beigestellten Unterlagen/Schöpfungen haftet die Kundschaft für die Freiheit von Rechten Dritter; wir können die Herstellung bis zur Klärung einstellen und Aufwände ersetzt verlangen. Schad- und Klagloshaltung sowie angemessene Kostenvorschüsse (bei Unternehmer:innen) sind vereinbart.
16. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum; Nutzung/Vervielfältigung/Weitergabe bedürfen unserer Zustimmung.
Herausgegebene Muster/ Gegenstände sind binnen 14 Tagen zu retournieren; andernfalls pauschalierter Schadenersatz (bei Unternehmer:innen verschuldensunabhängig).
17. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen; gegenüber Unternehmer:innen beträgt die Frist 1 Jahr ab Übergabe. Mangelbehebung: mindestens zwei Versuche einzuräumen.
Unberechtigte Mängelrügen sind zu ersetzen. Unternehmer:innen haben das Vorliegen des Mangels bei Übergabe zu beweisen; erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 5 Tagen ab Übergabe, schriftlich zu rügen; versteckte Mängel ab Entdeckung.
Nutzung/Weiterverarbeitung mangelhafter Gegenstände ist einzustellen, soweit zumutbar.
Rücktransportkosten trägt bei Unternehmer:innen die Kundschaft. Gewährleistung entfällt u. a. bei unsachgemäßer Behandlung/ Montage oder mangelnder Wartung, soweit kausal.
18. Haftung
Für Vermögensschäden haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; gegenüber Unternehmer:innen beschränkt auf den Höchstbetrag einer allenfalls bestehenden Haftpflichtversicherung. Haftungsausschluss u. a. bei unsachgemäßer Behandlung/Überbeanspruchung; Regress auf vorhandene Versicherungen der Kundschaft ist vorrangig. Verjährung von Schadenersatzansprüchen Unternehmerinnen: 2 Jahre
(gerichtlich geltend zu machen).
19. Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht; an deren Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
20. Allgemeines
Es gilt österreichisches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens; Gerichtsstand bei Unternehmer:innen ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Verbraucher:innen können am Gericht ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder Beschäftigungsortes klagen, sofern im Inland. Adress-/Namens-/Rechtsformänderungen sind uns umgehend schriftlich bekanntzugeben.
